Unsere Logistik-Software Komalog® erhält ADR-Bescheinigung der DEKRA

Der Transport von Gefahrgütern ist gleichermaßen sensibel wie komplex. Unternehmen die leicht entzündliche, giftige, ätzende oder umweltgefährdende Stoffe befördern, müssen nicht nur besondere Sorgfalt walten lassen. Sie sind auch zur Einhaltung einer Vielzahl von Vorgaben des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) verpflichtet. Der Logistiksoftware Komalog der TRANSDATA Soft- und Hardware GmbH wurde jetzt die Einhaltung dieser Vorgaben von der Sachverständigen-Organisation DEKRA bescheinigt.

ADR_Bescheinigung„Die gefahrgutrechtlichen Vorgaben sind für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche in der Vergangenheit immer komplexer geworden. Mit Komalog geben wir ihnen die Sicherheit, dass sie auf eine von unabhängiger Seite geprüfte Software setzen“, sagt Andreas Prüfig, Vertriebsleiter der TRANSDATA Soft- und Hardware GmbH. Die Anwendung sei für die ADR-Verordnung Stückgut konzipiert und unterstütze Unternehmen insbesondere, indem sie für korrekte Beförderungspapiere sorgt und verhindert, dass Waren mit falschen bzw. unvollständigen Gefahrgutangaben verladen werden.

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk, das alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst wird. Es enthält unter anderem Vorschriften über die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrguttransporten. Die Prüfung der Software Komalog in der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung erfolgte anhand zufällig ausgewählter UN-Nummern. Diese vierstelligen Kennnummern geben Auskunft über die Art des Transportguts, ob es sich zum Beispiel um Benzin, Ammoniak oder Flüssiggas handelt.

Hier finden Sie die Bescheinigung.


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